Erbengemeinschaft: Antworten auf wichtige Fragen

Erschienen am
Oct 28, 2023
geschrieben von
Gezim Shala
Lesezeit
3 min
Kategorie
Immobilienverkauf

Gezim Shala

Immobilientreuhänder & CEO für Kt. Glarus, Schwyz, Zürich und ZH Stadt

Sobald es bei einem Nachlass mehrere Erben gibt, entsteht eine Erbengemeinschaft. Oft tritt eine Erbengemeinschaft zwischen Geschwistern auf. Die Erbengemeinschaft besteht so lange, bis alle Angelegenheiten abgeschlossen sind. Zwischen einer Erbengemeinschaft ein Haus aufzuteilen ist oft schwierig, da es nicht so einfach gleichmässig aufgeteilt werden kann. Ebenso verhält es sich, wenn die Erbengemeinschaft ein Grundstück geerbt hat. Unsere Immobilienmakler von der Beyeler Immobilien kennen die Rechte und Pflichten einer solchen Gemeinschaft und stehen Ihnen bei sämtlichen Problemen zur Seite.

Immobilie als Erbengemeinschaft geerbt – das müssen Sie wissen

Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn es mehrere Erben in einem Nachlass gibt. Nicht jeder Mensch erstellt ein Testament. Sobald es mehr als einen Alleinerben in einem Nachlass gibt, entsteht laut Gesetz eine Erbengemeinschaft. Die Erbfolge wird gesetzlich geregelt. Dementsprechend erhält jeder Erbe eine gewisse Erbquote. Geld kann ganz einfach unter den Erben aufgeteilt werden. Doch sobald Immobilien vererbt werden, treten häufig Probleme unter den Erben auf. Schliesslich kann eine Immobilie nicht so einfach aufgeteilt werden. Damit die Verwaltung einer Nachlassimmobilie harmonisch verläuft, kann es nicht schaden, sich für eine professionelle Immobilienverwaltung zu entscheiden.

Das Risiko für einen Streit zwischen mehreren Erben ist nämlich äusserst hoch. Haben mehrere Erben eine Immobilie geerbt, muss geklärt werden, was mit der Immobilie passieren soll. Soll die Immobilie verkauft, vermietet oder selbst genutzt werden? Laut Gesetz müssen solche Entscheidungen einstimmig erfolgen. Allerdings gibt es einige Ausnahmen, in denen die Entscheidungen ohne die Zustimmung der anderen Erben getroffen werden können. Um zu entscheiden, was mit der Immobilie passiert, sollten Sie sämtliche Informationen zur Immobilie suchen. Schauen Sie dafür ins Grundbuch und informieren Sie sich über die Eintragungen. Wenn Sie sich innerhalb der Erbengemeinschaft nicht sicher sind, sollten Sie ausserdem eine Immobilienbewertung in Betracht ziehen. Eine Wertermittlung gibt oft Aufschluss darüber, ob sich die Annahme des Nachlasses lohnt. Die professionelle Ermittlung des Wertes übernimmt die Beyeler Immobilien  für Sie. Schliesslich haben Sie in einem solchen Fall ganz andere Sorgen.

Diese Rechte und Pflichten hat die Erbengemeinschaft

Wichtig zu wissen ist, dass man als Erbe nicht nur den Nachlass des Verstorbenen erhält. Vielmehr ist man ein rechtlicher Vertreter, der sich auch um die Schulden und weiteren Verpflichtungen kümmert. Nicht jeder Erbe muss zwingend in der Gemeinschaft sein, denn jeder Erbe hat die Möglichkeit, den Nachlass abzulehnen. Sobald der Erbenstatus bekannt ist, haben Sie für das Ausschlagen des Erbes sechs Wochen Zeit. Hat der Verstorbene Vermögensgegenstände besessen, können die Erben diese auch nutzen. Jedoch steht niemandem die alleinige Nutzung sowie die alleinige Bestimmung über die Nutzung zu. Bevor die Vermögensgegenstände genutzt werden, muss von der Erbengemeinschaft eine Nutzungsvereinbarung getroffen werden. Handelt es sich bei dem Vermögensgegenstand um eine Immobilie, kann sie zwar von einem Erben genutzt werden, jedoch müssen die anderen Erben entschädigt werden. Natürlich kann auch der Immobilienverkauf von der Erbengemeinschaft beschlossen werden. Allerdings müssen sich auch bei diesem Vorhaben alle Erben einig sein. Dennoch können die Erben der Erbengemeinschaft frei entscheiden, ob der Erbteil an Dritte oder an einen anderen Miterben verkauft werden soll.

Erbengemeinschaft: Die Verwaltung des Nachlasses

Damit der Nachlass ohne Probleme an die Erbengemeinschaft verteilt werden kann, bedarf es eine professionelle Verwaltung. Eine Verwaltung des Nachlasses umfasst Massnahmen zur Verwahrung, zur Sicherung, zur Erhaltung, zur Gewinnung der Nutzungen und zur Bestreitung der Schulden. Für eine ausserordentliche Verwaltung muss die Erbengemeinschaft einstimmig entscheiden. Eine ausserordentliche Verwaltung regelt Massnahmen, die eine wesentliche Veränderung des Nachlasses mit sich bringen. Die ausserordentliche Verwaltung tritt ein, wenn zum Beispiel ein Unternehmen in eine andere Branche wechselt. Bei der ordnungsgemässen Verwaltung ist nur eine einfache Stimmenmehrheit erforderlich.

Diese wird an den Erbteilen der einzelnen Erben gemessen. Eine Massnahme der ordnungsgemässen Verwaltung kann zum Beispiel das Abschliessen eines Mietvertrages sein. In einigen Fällen muss sich die Erbengemeinschaft um eine Notverwaltung kümmern. Die Massnahmen der Notverwaltung sind zwingend notwendig, wenn eine Instandhaltung oder Reparaturen der Immobilie anstehen. Auch das Verwerten verderblicher Nachlassgegenstände kann eine Notverwaltung nach sich ziehen.

Was gehört zu den Aufgaben einer Erbengemeinschaft?

Die Verwaltung sowie die Verteilung des Nachlasses gehören zu den Aufgaben einer Erbengemeinschaft. Sobald der Nachlass erfolgreich verteilt wurde, löst sich die Erbengemeinschaft auf. Bis dahin muss die Erbengemeinschaft jedoch noch einige Aufgaben erledigen. Oft kommt es vor, dass nicht alle Erben gleichzeitig über den Nachlass eines verstorbenen Menschen informiert werden. Setzen Sie sich einander in Kenntnis und verschaffen Sie sich einen Überblick über die Güter.

Das Verschweigen von Informationen sollten Sie im Übrigen nicht unterstützen, denn das ist mitunter strafbar. Doch zu den Aufgaben einer Erbengemeinschaft zählt auch die Regelung der Auszahlungen und Nachlassverbindlichkeiten. Bestehen noch Verträge der verstorbenen Person, dann sollten sich die Erben darum kümmern, diese zu kündigen. Ebenso kommt auf die Erben die Zahlung der Erbschaftssteuer zu. Die Erbschaftssteuer wird allerdings nicht gemeinschaftlich gezahlt, denn die Höhe der Erbschaftssteuer richtet sich nach bestimmten Faktoren.

Erbengemeinschaft: Diese Streitigkeiten können entstehen

Da mit dem Nachlass oft unterschiedliche Wünsche einhergehen, treten in einer Erbengemeinschaft häufig Streitereien auf. Hinzu kommt natürlich auch die emotionale Belastung durch den Tod eines geliebten Menschen. Vor allem Familien sollten in diesem Fall einen kühlen Kopf bewahren. Hilfreich kann deshalb eine neutrale Instanz sein, die das komplette Nachlassverfahren regelt. Die Beyeler Immobilien  kann Sie vollkommen unparteiisch über Ihre Rechte und Pflichten informieren und steht Ihnen jederzeit zur Verfügung. Informieren Sie sich umfassend zur Erbengemeinschaft und ziehen Sie alle Miterben in Ihr Vorhaben ein. Wer offen und ehrlich mit dem Nachlass eines geliebten Menschen umgeht, kann Streitigkeiten ganz einfach vermeiden.

Abonniere unseren
Newsletter

Danke, dass du den Beyeler Consulting Newsletter abonniert hast!
Beim Ausfüllen des Formulars ist ein Fehler aufgetreten.