Darauf kommt es bei der Verwaltung von Stockwerkeigentum an

Das Stockwerkeigentum wurde in der Schweiz offiziell 1965 eingeführt. Im Grunde bedeutet Stockwerkeigentum ein Miteigentum an einem Objekt. Da Stockwerkeigentümer auch gleichzeitig Miteigentümer am gesamten Grundstück sind und das Sonderrecht besitzen, definierte Teile des Gebäudes allein zu nutzen, ist die Verwaltung von Stockwerkeigentum keine leichte Aufgabe. Doch wer ist in der Lage, als zentraler Ansprechpartner zu agieren? Die Lifewire AG bringt durch das erfahrene Team seine unverwechselbare Expertise im Bereich Immobilien-Verkauf und Stockwerkeigentum mit ein. Gerne übernehmen wir die Verwaltung von Stockwerkeigentum. Agieren in einem Objekt mehrere Eigentümer ist ein gutes Verhältnis Grundvoraussetzung für ein unbeschwertes Leben in dieser Immobilie.

Bei der Verwaltung von Stockwerkeigentum kommt es vor allem auf Erfahrung, Empathie und Weitblick an. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Objekt als einzelne Wohnung oder als Ferienwohnung genutzt wird. Letztendlich kommt es darauf an, dass die Verwaltung einen neutralen Blick hat, die Interessen verbindet und das Stockwerkeigentum verwaltet. Bei der Stockwerkeigentum Verwaltung wird nichts dem Zufall überlassen.

Die Bestellung eines Verwalters erfolgt in der Regel durch einen Beschluss der Stockwerkeigentümerversammlung. Im gleichen Atemzug wird ein Verwaltungsvertrag aufgesetzt, um alle Angelegenheiten einer Verwaltung zu klären. Durch den Beschluss der Versammlung der Stockwerkeigentümer kann die Verwaltung jederzeit abberufen werden.
Sollte die Versammlung die Abberufung unter Missachtung von wichtigen Gründen ablehnen, kann jeder Stockwerkeigentümer innerhalb einer Monatsfrist die gerichtliche Abberufung des Verwalters verlangen.

Verwaltung von Stockwerkeigentum: Diese Aufgaben werden übernommen

Die Verwaltung von Stockwerkeigentum erfordert eine gewisse administrative Organisation. Dabei hat die Verwaltung in erster Linie dafür zu sorgen, dass bei der Benutzung der gemeinschaftlichen Teile sowie der Sonderrechtseinheiten die Vorschriften von Gesetz und Hausordnung beachtet werden. Zudem muss die Verwaltung die Beschlüsse der Eigentümerversammlung ausführen. Wichtig ist ausserdem die Pflicht zur Aufbewahrung von Akten und Plänen sowie zur Auskunftserteilung an die Stockwerkeigentümer.

Die Verwaltung von Stockwerkeigentum hat sich regelmässig um den Zustand der Liegenschaft zu kümmern. Doch auch die Hauswartung und der Gartenunterhalt muss organisiert und überwacht werden. Wurde der Unterhaltsbedarf geklärt, muss die Eigentümerversammlung rechtzeitig darüber informiert werden. In gewissen Situationen übernimmt die Verwaltung von Stockwerkeigentum selbstständig Massnahmen zur Beseitigung von Schäden. Kraft Gesetzes ist die Verwaltung ausserdem auch für den Finanzbereich verantwortlich. Zu diesem Bereich gehören die Rechnungsführung, das Erstellen von Jahresrechnungen, die Aufschlüsselung und Verteilung der Gemeinschaftskosten sowie das Vorlegen des Budgets für das kommende Jahr.

Für ausstehende Schulden leitet der Verwalter das Verfahren ein und macht gegebenenfalls die gesetzlichen Sicherungsmittel der Gemeinschaft geltend. Als Verwaltung von Stockwerkeigentum übernehmen wir unter anderem:

  • Versammlung und Beschlüsse
  • Jahresberichte
  • Jahresrechnung, Budget und Kostenverteilung
  • Finanzbuchhaltung
  • Terminbewirtschaftung
  • Jahresrechnung, Budget und Kostenverteilung
  • Ansprechpertner
  • Aufbewahrung von Akten und Unterlagen
  • Vertretung gegenüber Dritten
  • Zusammenarbeit mit Ausschussmitgliedern

 

Verwaltung Stockwerkeigentum: Durchführung der Jahresversammlung

Die Durchführung der Jahresversammlung ist für die Verwaltung von Stockwerkeigentum besonders wichtig. Dementsprechend sollten sich die Verwalter sehr gut vorbereiten und sicher auftreten. Oft stellen die Stockwerkeigentümer Fragen zu Kosten und Abrechnungen. Weiss der Verwalter darüber nicht Bescheid, macht das einen schlechten Eindruck. Zudem muss die Verwaltung von Stockwerkeigentum über die Abstimmungsmodalitäten sehr gut im Bild sein. In der Regel gehen die Meinungen bei einer solchen Versammlung auseinander. Jedoch gehört das zu einer Jahresversammlung dazu.

Verwaltung von Stockwerkeigentum durch die Lifewire AG

Ob Hauswartsverträge, Erstellung und Überprüfung von Pflichtenhefte, Bewirtschaftung von Betriebsinstallationen, Unterhalt- und Reparaturarbeiten oder Erstellen von Sanierungsplänen für gemeinschaftliches Eigentum, unsere Erfahrungen sorgen für ein solides Fundament bei der Verwaltung von Stockwerkeigentum. Je mehr Details uns dabei zur Verfügung stehen, desto besser gelingt der Lifewire AG den Weitblick in der Verwaltung. Bei kleineren Objekten wird die Verwaltung von Stockwerkeigentum oft durch die Eigentümer selbst übernommen. Allerdings ist bei Konflikten zwischen den Eigentümern eine neutrale Verwaltung in der Regel nicht möglich. Schliesslich besteht die Gefahr der Vetternwirtschaft. So gesehen fahren Stockwerkeigentümer mit einer externen Verwaltung besser.

Für grössere Liegenschaften bietet sich die Verwaltung von Stockwerkeigentum bei einem externen Dienstleister an, da die professionelle Liegenschaftsverwaltung oft ein Geschäft mit vielen Unbekannten ist. Zudem hängt der Erfolg der professionellen Verwaltung von den administrativen, rechtlichen, technischen und finanziellen Kenntnissen des Verwalters ab sowie von den sozialen Kompetenzen. Da die Lifewire AG sich in diesem Bereich sehr gut auskennt, stellen wir Ihnen unsere langjährige Erfahrung sowie unsere Fähigkeiten und Kenntnisse sehr gern zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns und verlangen Sie ein Angebot für die optimale Verwaltung von Stockwerkeigentum.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme